Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances Directive) ist eine EU-Verordnung, die die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt und Auswirkungen auf Ihre Beleuchtung haben kann. Eine der wichtigsten Neuerungen in dieser Richtlinie betrifft den Umgang mit Leuchtstofflampen und das Verbot von Leuchtmitteln, die Quecksilber enthalten. Diese Änderungen sind Teil eines umfassenden Bemühens, gefährliche Substanzen zu reduzieren und die Umweltauswirkungen zu minimieren.
Als Elektrobetrieb bieten wir professionelle Lösungen zur Planung und Installation effizienter Beleuchtungssysteme für Gewerbe- und Privatkunden.
Die Entsorgung von alten Leuchtstofflampen, insbesondere solchen, die Quecksilber enthalten, erfordert besondere Sorgfalt. Diese Lampen gelten als Sondermüll und dürfen nicht einfach über den Hausmüll oder den Altglascontainer entsorgt werden. Stattdessen sollten sie beim kommunalen Entsorgungsunternehmen abgegeben oder an Sammelstellen zurückgegeben werden. Der Handel nimmt ebenfalls gebrauchte Leuchtmittel für die umweltgerechte Entsorgung entgegen.
Anstelle von Leuchtstofflampen bieten sich moderne LED-Leuchtmittel als effiziente Alternativen an. LED-Lampen zeichnen sich durch ihre hohe Energieeffizienz aus und ermöglichen erhebliche Einsparungen bei den Energiekosten. Sie sind umweltfreundlich, enthalten keine gefährlichen Chemikalien wie Quecksilber und haben eine längere Lebensdauer als herkömmliche Lampen. Ob warmweißes oder kaltweißes Licht, LEDs bieten vielseitige Beleuchtungsmöglichkeiten für verschiedene Anforderungen. Der Umstieg auf LED-Lampen kann langfristig zu erheblichen Einsparungen bei den Energiekosten führen, obwohl sie anfangs etwas teurer in der Anschaffung sind.
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